Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Bibliotheksausweis zu erhalten.
Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Ihren Pass mit einer Meldebescheinigung sowie eventuelle Nachweise mit!
Vor Ort in einer Bibliothek
Wenn Sie als Erwachsener (ab 16 Jahren) für sich selbst einen Bibliotheksausweis erstellen lassen möchten, kommen Sie an den Serviceplatz einer unserer Bibliotheken.
Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Ihren Pass mit einer Meldebescheinigung mit. Ein/e Mitarbeiter*in wird Ihren Namen, Geburtstag und Wohnort aufnehmen. Außerdem werden Sie gefragt, ob Sie Ermäßigungsgründe (beispielsweise einen Studentenausweis) haben. Demnach wird die Jahresnutzungsgebühr 10€, 5€ oder 0€ betragen. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen Nachweis mit! Ohne Nachweis zahlen Sie den Normalpreis von 10€. Im Anschluss unterschreiben Sie das Anmeldeformular und der/die Mitarbeiter*in erklärt Ihnen alles, was Sie für die Benutzung der Bibliothek wissen müssen. Sie können dies auch in den Benutzungsbedingungen, die Sie erhalten werden, nachlesen.
Im Anschluss haben Sie einen sofort benutzbaren Bibliotheksausweis, der ein Jahr lang gültig ist.
Im Internet
Sie können die Anmeldung selbst auf unserer Website www.voebb.de durchführen. Hierbei müssen Sie beachten, dass Sie keine Ermäßigungsgründe angeben können, somit zahlen Sie für ein Jahr immer 10€. Außerdem können Sie vorerst nur unsere digitalen Angebote nutzen. Erst wenn Sie in eine unserer Bibliotheken kommen und Ihren Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung vorzeigen, bekommen sie einen physischen Ausweis und erhalten die Möglichkeit vor Ort Medien auszuleihen.
Minderjähriges Kind (unter 16)
mit Erziehungsberechtigtem vor Ort
Sie erscheinen mit Ihrem Kind oder alleine in einer unserer Bibliotheken. Wichtig ist, dass nur Erziehungsberechtigte einen Ausweis für das Kind erstellen lassen können, da nur Sie das Anmeldeformular unterschreiben dürfen. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass mit einer Meldebescheinigung dabei haben. Es fällt keine Jahresgebühr an.
ohne Erziehungsberechtigten vor Ort
Kommt Ihr Kind allein in eine unserer Bibliotheken, erhält es von uns ein Anmeldeformular (Anmeldung_Kinder und Jugendliche), das ein/e Erziehungsberechtigte*r ausfüllen und unterschreiben muss. Mit dem ausgefüllten Formular und dem Original oder einer Kopie des Personalausweises oder Passes mit Meldebestätigung des/der Erziehungsberechtigten (des/derjenigen der/die unterschrieben hat) darf das Kind allein in die Bibliothek kommen. Es erhält von einem/r Mitarbeiter*in ebenfalls eine Einweisung und seinen neuen Bibliotheksausweis. Es fällt keine Jahresgebühr an.
Anmeldung von Kitas und Schulen (Institutionsausweis)
Erzieher*innen und Lehrer*innen können sich einen kostenlosen Ausweis ausstellen lassen. Hierfür müssen Sie einen Nachweis Ihrer Institution mitbringen, der zeigt, dass sie dort angestellt sind (Anmeldung_Institutionen). Außerdem benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Pass.
Wenn Sie mit einer Schulklasse in die Bibliothek kommen, können Sie durch (von Erziehungsberechtigten) ausgefüllte Anmeldeformulare (Anmeldung_Kinder und Jugendliche) Bibliotheksausweise für Ihre Schüler*innen erstellen lassen (siehe Punkt „minderjähriges Kind ohne Erziehungsberechtigten vor Ort“).